Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Erziehungsberechtigten | Die Erziehungsberechtigten sorgen für regelmäßigen Schulbesuch und pünktliches Erscheinen zum Unterricht. | |
Ihr Kind kann nicht zur Schule kommen | Am ersten Tag bis 08:00 Uhr im Sekretariat (0511-168-49328). | |
Krankheit | Schriftliche Entschuldigung der Eltern im Jahresplaner am ersten Tag nach Gesundung. | |
Sonstige Gründe | Nur nach Rücksprache. | |
Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund | Schriftlich bei der Klassenleitung/Schulleitung beantragen. Mit Begründung Antrag rechtzeitig (2-4 Wochen) vor dem Anlass. | |
Fehlen ohne Entschuldigung | Mehr als 3 Tage oder 20 Schulstunden in einem Monat = Verstoß gegen das Schulpflichtgesetz. Es folgen Elterngespräche, Vermerk in der Schülerakte und bei anhaltender Schulpflichtsverletzung folgt eine Meldung an das Ordnungsamt (Bußgeld). |