Allgemeine Informationen




Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Erziehungsberechtigten
Die Erziehungsberechtigten sorgen für regelmäßigen Schulbesuch und pünktliches Erscheinen zum Unterricht.



Ihr Kind kann nicht zur Schule kommen
Am ersten Tag bis 08:00 Uhr im Sekretariat (0511-168-49328).



Krankheit
Schriftliche Entschuldigung der Eltern im Jahresplaner am ersten Tag nach Gesundung.



Sonstige Gründe
Nur nach Rücksprache.



Unterrichtsbefreiung aus wichtigem Grund
Schriftlich bei der Klassenleitung/Schulleitung beantragen. Mit Begründung Antrag rechtzeitig (2-4 Wochen) vor dem Anlass.



Fehlen ohne Entschuldigung
Mehr als 3 Tage oder 20 Schulstunden in einem Monat = Verstoß gegen das Schulpflichtgesetz. Es folgen Elterngespräche, Vermerk in der Schülerakte und bei anhaltender Schulpflichtsverletzung folgt eine Meldung an das Ordnungsamt (Bußgeld).